Zahlungspflichtige
Information für Zahlungspflichtige
Sie haben ein Bußgeld an die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. aufgebürdet bekommen? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Zahlung. Ihre Bußgeldzahlung trägt dazu bei, dass wir wichtige Forschungsprojekte für Menschen mit der seltenen Erkrankung HSP (=Hereditäre Spastische Spinalparalyse) finanzieren können. Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür sehr herzlich.
Nachfolgend einige wichtige Informationen:
- Die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen.
- Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht.
- Ihre Zahlung wird von uns bestätigt und dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
- Überweisen Sie Ihr Bußgeld bitte ausschließlich auf unser Bußgeld-Sonderkonto 397 022 611, Bankleitzahl 603 900 00 (Vereinigte Volksbank AG).
- Falls möglich, haben Sie von uns die notwendige Menge an Zahlscheinen bekommen, in die bereits unser Aktenzeichen eingetragen ist. Sollten Sie es bevorzugen, statt dieser Zahlscheine lieber das elektronische Überweisungsverfahren zu nutzen, so geben Sie bitte den auf den Zahlscheinen erkennbaren Verwendungszweck an.
- Sollten Sie von uns keine Zahlscheine erhalten haben, so geben Sie bitte bei allen Zahlungen unbedingt das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung. Und nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung fristgerecht dem Gericht zu bestätigen.


