Information für mit Strafsachen betraute Dezernentinnen und Derzernenten
Mit der Zuweisung von Geldauflagen an die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V. tragen Sie dazu bei, dass wir Forschungsprojekte gezielt fördern können, um so eine bessere Lebensqualität für die Erkrankten zu erreichen. Außerdem bewirken Sie, dass Betroffene durch Ihre Hilfen erkennen, dass sie nicht länger allein im sozialen Abseits stehen. Ihre Zuweisung bewirkt, dass Erkrankte sich wieder in der Gesellschaft aufgenommen fühlen.
Die HSP-Selbsthilfegruppe Deutschland e.V.
- ist eingetragen in den Listen aller Oberlandesgerichte (OLG),
- informiert die OLG gewissenhaft zu Beginn eines jeden Jahres über alle eingegangenen Bußgelder des Vorjahres,
- hat ein separates Bußgeldkonto,
- stellt für Bußgelder keine Spendenbescheinigungen aus,
- informiert Gerichte und Staatsanwaltschaften fristgerecht, ob die Zahlungspflicht erfüllt wurde oder nicht,
- stellt Adressaufkleber und Überweisungsträger zur Verfügung.
Falls gewünscht, senden wir Ihnen auch gerne detaillierte Informationen zu unseren Projekten zu oder stellen Ihnen unsere Arbeit in einem persönlichen Gespräch vor.
Bußgeldkonto 397 022 611, Bankleitzahl 603 900 00
(Vereinigte Volksbank AG)
Sie wünschen weitere Informationen, Aufkleber oder Überweisungsträger?
Rudolf Kleinsorge steht Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:
Tel.: 07033/36353, E-Mail: rk@hsp-selbsthilfegruppe.de .


