Krankenkassen
Häufig treten im Zusammenhang mit Leistungsgrenzen bei den Krankenkassen Fragen auf. Die wesentlichen Fragen und die zugehörigen Antworten sind unten aufgelistet
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Die Salus BKK hat in ihrer letzten Mitgliederzeitschrift über die HSP sowie die Selbsthilfegruppe berichtet. | |
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Immer wieder werden wir gefragt, wie hoch denn die wirkliche Zuzahlungsgrenze für die Krankenkassen im Jahr ist. Der Link berechnet diese Grenze nach den persönlichen Angaben und zeigt damit auf, wie hoch der mögliche Rückzahlungsanspruch gegenüber den Krankenkassen ist. | |
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HSP-Patienten sind chronisch krank. Sie haben daher nicht die normale 2% Belastungsgrenze bei der Zuzahlung von Medikamenten und bei Leistungen des Gesundheitswesens sondern haben eine Belastungsgrenze von 1%. Der chronisch kranke Patient muss seinen Anspruch auf die 1%-Belastungsgrenze jährlich nachweisen. Dafür gibt es bei allen Krankenkassen Standarschreiben, die vom Arzt auszufüllen und zu unterschreiben sind. Beispiel im Link; das Schreiben ist bei allen Krankenkassen ähnlich. | |
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Häufig tauchen Fragen und Probleme auf, wenn die Belastungsgrenze für die eigene Zuzahlung zu Medikamenten und ärztlichen Leistungen ermittelt werden soll. Schließlich werden ja auch Ehepartner und Kinder, die kein eigenes Einkommen haben, mit Festbeträgen in der Berechnung berücksichtigt. Der angegebene Link hat auf seiner Seite einen "Zuzahlungsbefreiungsrechner", mit dem Sie Ihren Grenzwert exakt berechnen können. | |
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Auch die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung (z.B. zur Physiotherapie) können von den Krankenkassen übernommen werden. Voraussetzung: Der Patient hat bei seiner Kasse mit einer Verordnung seines Arztes einen Antrag gestellt. Die Fahrkosten werden bei einer außerordentlichen Gehbehinderung oder einer erheblichen Hilfebedürftigkeit (Kennzeichen laut Schwerbehindertenausweis) übernommen. Der Patient muss allerdings einen Teil dieser Fahrtkosten (das gilt auch für den privaten PKW) selbst tragen. | |
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Immer wieder gibt es Fragen bezüglich der Menge der verschreibungsfähigen Krankengymnastik. Die HSP wird hier als schwerwiegende Krankheit eingestuft (vergleichbar mit MS), so dass es keine Begrenzung der Verordnungsmenge gibt. Der angegebene Link ist eine Seite des Bundesministeriums für Gesundheit; hier verweisen wir auf die Punkte: | |


