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Novelle der Richtlinien zur Heilmittelbehandlung

Durch die Novelle der Richtlinien zur Heilmittelbehandlung  wird es für Menschen mit dauerhaft schweren Behinderungen, was auch auf HSP-Erkrankte zutrifft, in Zukunft leichter, Verordnungen für Heilmittelbehandlungen zu bekommen.

Bislang war es so, dass auch bei Patienten mit einer dauerhaft behandlungsbedürftigen Schädigung und wiederholt langfristig notwendigen Verordnungen immer wieder eine ärztliche Begründung eingeholt werden musste.

Mit der Neufassung der Richtlinie soll eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit Behinderter erfolgen, so beschloss der G-BA.  Die Versicherten werden in der Weise entlastet, dass sie nun nicht mehr  eine Verordnung von zum Beispiel  nur 10 Behandlungen Krankengymnastik bekommen können, sondern gleich 50 für ein ganzes Quartal.  Die Zuzahlung von 10,-€ je Verordnung  erfolgt dann nur einmal  im Quartal. Wir können  nicht nur Geld sparen,   sondern auch etliche Wege zum Arzt.

Siehe    http://www.g-ba.de/informationen/beschl ... ereich/34/